Wenn Sie Ihr Kind von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreuen lassen möchten, übernimmt der Landkreis Harburg auf Antrag die Betreuungskosten. Die Kosten pro Betreuungsstunde sind in der Satzung des Landkreises Harburg festgelegt.

Sie als Eltern werden zu einem einkommensabhängigen Elternbeitrag herangezogen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag zu zahlen, kann dieser auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.

Auf der Webseite des Landkreises Harburg finden Sie die aktuellen Antragsformulare.

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