Der Rat beschließt die Aufhebung der 4. Richtlinie zur Bemessung der Elternbeiträge

Die 4. Richtlinie zur Bemessung der Elternbeiträge wird aufgehoben - die Elternbeiträge werden weiterhin mit der 3. Richtlinie bemessen.In Sitzung des Gemeinderates wurde die Aufhebung der 4. Änderung der Richtlinie zur Bemessung von Elternbeiträgen bei Unterbringung von Kindern in Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung beschlossen. 

Die Richtlinie wird, sobald es die derzeitige Situation erlaubt, erneut beraten werden. Bis zum Inkrafttreten der anzupassenden Richtlinie werden die Elternbeiträge nach der 3. Richtlinie zur Bemessung von Elternbeiträgen bei Unterbringung von Kindern in Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, die durch die Gemeinde Neu Wulmstorf bezuschusst werden, erhoben.

(Meldung vom 24.04.2020)